Ausbildung zum Brandschutz­helfer

Der Gesetzgeber schreibt vor, ob und wann im Betrieb (abhängig von Größe, bestehendem Gefahrenpotential und Art des Betriebes) sogenannte Brandschutzhelfer -oftmals zur Unter-stützung des Brandschutzbeauftragten- einzusetzen sind.

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern richtet sich nach § 10 Abs. 2. ArbSchG, der BGV / GUV-V A1 sowie den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 2.2). Die Ausbildung kann auf Wunsch beim Auftraggeber oder direkt bei der HIS Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG angeboten werden.

Hydroschild